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   OLG Brandenburg, 31.05.2023 - 13 WF 83/23   

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OLG Brandenburg, 31.05.2023 - 13 WF 83/23 (https://dejure.org/2023,14056)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 31.05.2023 - 13 WF 83/23 (https://dejure.org/2023,14056)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 31. Mai 2023 - 13 WF 83/23 (https://dejure.org/2023,14056)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kindesbetreuung der geschiedenen Eltern im paritätischen Wechselmodell; Bezugsberechtigung eines Elternteils bezüglich des Kindergeldes im paritätischen Wechselmodell; Gewährung von Verfahrenskostenhilfe bei erwirkter Einstellung der Auszahlung von Kindergeld durch den ...

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kindesbetreuung der geschiedenen Eltern im paritätischen Wechselmodell; Bezugsberechtigung eines Elternteils bezüglich des Kindergeldes im paritätischen Wechselmodell; Gewährung von Verfahrenskostenhilfe bei erwirkter Einstellung der Auszahlung von Kindergeld durch den ...

Verfahrensgang

  • AG Schwedt - 20 F 6/23
  • OLG Brandenburg, 31.05.2023 - 13 WF 83/23
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 23.06.2010 - XII ZB 232/09

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Rahmen der bewilligten Verfahrenskostenhilfe in

    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.05.2023 - 13 WF 83/23
    Diese Prüfung wird nicht dadurch entbehrlich oder erleichtert, dass für die Erforderlichkeit der Beiordnung pauschal auf den einfachen, mittleren oder hohen Schwierigkeitsgrad einer Verfahrensart abgestellt wird (vgl. BGH Beschl. v. 23.6.2010 - XII ZB 232/09, BeckRS 2010, 17431 Rn. 25-27, beck-online).

    Selbst wenn der Grundsatz der Waffengleichheit nach dem Willen des Gesetzgebers kein allein entscheidender Gesichtspunkt für die Beiordnung eines Rechtsanwalts sein soll, kann der Umstand der anwaltlichen Vertretung anderer Beteiligter gleichwohl ein Kriterium für die Erforderlichkeit zur Beiordnung eines Rechtsanwalts wegen der Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage sein (vgl. BGH Beschl. v. 23.6.2010 - XII ZB 232/09, BeckRS 2010, 17431 Rn. 17,; OLG Bremen NJW 2010, 2067; OLG Celle MDR 2010, 392; Keidel/Zimmermann FamFG 18. Aufl. § 78 Rdn. 14).

  • BVerfG, 22.06.2007 - 1 BvR 681/07

    Verletzung der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch

    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.05.2023 - 13 WF 83/23
    Ob die Beiordnung im Sinne von § 78 Abs. 2 FamFG erforderlich erscheint, hängt davon ab, ob ein Bemittelter in der Lage des unbemittelten Gesuchstellers vernünftigerweise einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt hätte (BVerfG NJW 1997, 2103, 2104; NJW-RR 2007, 1713, 1714 und BeckRS 2010, 52864 Tz. 17).

    Obgleich der Gesetzgeber diesen Grundsatz nicht aus § 121 Abs. 2 2. Alt ZPO in die Regelung des § 78 Abs. 2 FamFG übernommen hat, weil die §§ 76 ff. FamFG nicht für streitige Familiensachen gelten (vgl. BT-Drs. 16/6308 S. 214), hat das Bundesverfassungsgericht wiederholt darauf hingewiesen, dass der pauschale Verweis auf den Amtsermittlungsgrundsatz im Rahmen der Frage der Verfahrenskostenhilfebewilligung gegen das Prinzip der Rechtsschutzgleichheit verstößt (vgl. BVerfG NZS 2002, 420; NJW-RR 2007, 1713).

  • OLG Bremen, 07.04.2010 - 4 WF 47/10

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Verfahren vor den Familiengerichten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.05.2023 - 13 WF 83/23
    Die Erforderlichkeit zur Beiordnung eines Rechtsanwalts im Rahmen der bewilligten Verfahrenskostenhilfe beurteilt sich also auch nach den subjektiven Fähigkeiten des betroffenen Beteiligten (OLG Bremen - 4 WF 47/10 - veröffentlicht bei juris; OLG Hamburg - 10 WF 91/09 - veröffentlicht bei juris; OLG Hamburg - 12 WF 254/09 - veröffentlicht bei juris; OLG Zweibrücken NJW 2010, 1212, 1213; Bahrenfuss/Wittenstein FamFG § 78 Rdn. 5; Keidel/Zimmermann FamFG 16. Aufl. § 78 Rdn. 4; FamVerf/Gutjahr 2. Aufl. § 2 Rdn. 75).

    Selbst wenn der Grundsatz der Waffengleichheit nach dem Willen des Gesetzgebers kein allein entscheidender Gesichtspunkt für die Beiordnung eines Rechtsanwalts sein soll, kann der Umstand der anwaltlichen Vertretung anderer Beteiligter gleichwohl ein Kriterium für die Erforderlichkeit zur Beiordnung eines Rechtsanwalts wegen der Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage sein (vgl. BGH Beschl. v. 23.6.2010 - XII ZB 232/09, BeckRS 2010, 17431 Rn. 17,; OLG Bremen NJW 2010, 2067; OLG Celle MDR 2010, 392; Keidel/Zimmermann FamFG 18. Aufl. § 78 Rdn. 14).

  • BVerfG, 06.05.2009 - 1 BvR 439/08

    Verletzung der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch

    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.05.2023 - 13 WF 83/23
    Ob die Beiordnung im Sinne von § 78 Abs. 2 FamFG erforderlich erscheint, hängt davon ab, ob ein Bemittelter in der Lage des unbemittelten Gesuchstellers vernünftigerweise einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt hätte (BVerfG NJW 1997, 2103, 2104; NJW-RR 2007, 1713, 1714 und BeckRS 2010, 52864 Tz. 17).
  • BVerfG, 18.12.2001 - 1 BvR 391/01

    Verletzung der Garantie des effektiven sozialen Rechtsschutzes und des Prinzips

    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.05.2023 - 13 WF 83/23
    Obgleich der Gesetzgeber diesen Grundsatz nicht aus § 121 Abs. 2 2. Alt ZPO in die Regelung des § 78 Abs. 2 FamFG übernommen hat, weil die §§ 76 ff. FamFG nicht für streitige Familiensachen gelten (vgl. BT-Drs. 16/6308 S. 214), hat das Bundesverfassungsgericht wiederholt darauf hingewiesen, dass der pauschale Verweis auf den Amtsermittlungsgrundsatz im Rahmen der Frage der Verfahrenskostenhilfebewilligung gegen das Prinzip der Rechtsschutzgleichheit verstößt (vgl. BVerfG NZS 2002, 420; NJW-RR 2007, 1713).
  • BVerfG, 17.02.1997 - 1 BvR 1440/96

    Erforderlichkeit der Beiordnung eines Rechtsanwalts im Wege der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.05.2023 - 13 WF 83/23
    Ob die Beiordnung im Sinne von § 78 Abs. 2 FamFG erforderlich erscheint, hängt davon ab, ob ein Bemittelter in der Lage des unbemittelten Gesuchstellers vernünftigerweise einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt hätte (BVerfG NJW 1997, 2103, 2104; NJW-RR 2007, 1713, 1714 und BeckRS 2010, 52864 Tz. 17).
  • BGH, 29.01.2014 - XII ZB 555/12

    Unterhaltssache: Wert des Beschwerdegegenstandes nach Ablehnung eines Antrags auf

    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.05.2023 - 13 WF 83/23
    Bezieht - wie regelmäßig - der Elternteil das Kindergeld, in dessen Obhut sich das Kind befindet (Obhutsprinzip; § 64 Abs. 1 Satz 1 EStG), so kommt dem anderen Elternteil das hälftige Kindergeld dadurch zugute, dass dieser in entsprechender Höhe vom Kindesunterhalt entlastet wird (BGH Beschl. v. 29.1.2014 - XII ZB 555/12, BeckRS 2014, 4470 Rn. 10, beck-online).
  • OLG Zweibrücken, 28.12.2009 - 2 WF 237/09

    Umgangsrechtsverfahren: Notwendigkeit der Beiordnung eines Rechtsanwalts unter

    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.05.2023 - 13 WF 83/23
    Die Erforderlichkeit zur Beiordnung eines Rechtsanwalts im Rahmen der bewilligten Verfahrenskostenhilfe beurteilt sich also auch nach den subjektiven Fähigkeiten des betroffenen Beteiligten (OLG Bremen - 4 WF 47/10 - veröffentlicht bei juris; OLG Hamburg - 10 WF 91/09 - veröffentlicht bei juris; OLG Hamburg - 12 WF 254/09 - veröffentlicht bei juris; OLG Zweibrücken NJW 2010, 1212, 1213; Bahrenfuss/Wittenstein FamFG § 78 Rdn. 5; Keidel/Zimmermann FamFG 16. Aufl. § 78 Rdn. 4; FamVerf/Gutjahr 2. Aufl. § 2 Rdn. 75).
  • OLG Celle, 13.01.2010 - 17 WF 149/09

    Anwaltsbeiordnung; Erforderlichkeit; Waffengleichheit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.05.2023 - 13 WF 83/23
    Selbst wenn der Grundsatz der Waffengleichheit nach dem Willen des Gesetzgebers kein allein entscheidender Gesichtspunkt für die Beiordnung eines Rechtsanwalts sein soll, kann der Umstand der anwaltlichen Vertretung anderer Beteiligter gleichwohl ein Kriterium für die Erforderlichkeit zur Beiordnung eines Rechtsanwalts wegen der Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage sein (vgl. BGH Beschl. v. 23.6.2010 - XII ZB 232/09, BeckRS 2010, 17431 Rn. 17,; OLG Bremen NJW 2010, 2067; OLG Celle MDR 2010, 392; Keidel/Zimmermann FamFG 18. Aufl. § 78 Rdn. 14).
  • OLG Hamburg, 28.01.2010 - 12 WF 254/09

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Rahmen bewilligter Verfahrenskostenhilfe für

    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.05.2023 - 13 WF 83/23
    Die Erforderlichkeit zur Beiordnung eines Rechtsanwalts im Rahmen der bewilligten Verfahrenskostenhilfe beurteilt sich also auch nach den subjektiven Fähigkeiten des betroffenen Beteiligten (OLG Bremen - 4 WF 47/10 - veröffentlicht bei juris; OLG Hamburg - 10 WF 91/09 - veröffentlicht bei juris; OLG Hamburg - 12 WF 254/09 - veröffentlicht bei juris; OLG Zweibrücken NJW 2010, 1212, 1213; Bahrenfuss/Wittenstein FamFG § 78 Rdn. 5; Keidel/Zimmermann FamFG 16. Aufl. § 78 Rdn. 4; FamVerf/Gutjahr 2. Aufl. § 2 Rdn. 75).
  • OLG Hamburg, 23.03.2010 - 10 WF 91/09

    Anspruch eines der deutschen Sprache nicht mächtigen Griechen auf Beiordnung

  • OLG Hamm, 29.08.2023 - 4 WF 104/23

    Kindergeld; Bezugsberechtigung

    Dieses Interesse kann nicht pauschal nach § 51 Abs. 3 FamGKG bemessen werden, sondern ist in entsprechender Anwendung der §§ 3 ff. ZPO nach dem wirtschaftlichen Interesse des Beschwerdeführers zu bestimmen (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 31.05.2023 - 13 WF 83/23, juris).
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